Desinfektionsmittel und Biozid-Vorschriften

Desinfektionsmittel und hydroalkoholische Gele gelten als Biozide, da sie einen Wirkstoff enthalten, der schädliche Organismen durch chemische Wirkung zerstört.

In Gruppe 1, die Desinfektionsmittel umfasst, werden 5 Produkttypen (PT) definiert: 

  • TP 1: Biozidprodukte für die menschliche Hygiene (gesunde Haut)

Hautantiseptika, die auf verletzte Haut aufgetragen werden können, unterliegen der Arzneimittelverordnung.  

Die Körperpflege- und Hautpflegeprodukte entsprechen den Kosmetikvorschriften.  

  • TP 2: Desinfektionsmittel für Oberflächen, Materialien, Ausrüstung und Sanitärmöbelmit Lebensmitteln oder Futtermitteln in mit Lebens- oder Futtermitteln. 

Produkte zur Desinfektion von Medizinprodukten fallen unter die Medizinprodukte-Richtlinie.  

  • TP 3: Biozidprodukte für die Veterinärhygiene

 

  • TP 4: Desinfektionsmittel für den Hausgebrauch für Oberflächen, die mit Lebens- und Futtermitteln in Berührung kommen (Spülbecken, Arbeitsflächen, Kühlschrank).

 

  • TP5: Biozidproduktezur Desinfektion von Trinkwasser für Menschen und Tiere